Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Bestellungen und Vertragsabschluss:

Bestellungen haben in der Regel schriftlich zu erfolgen. Mündliche Bestellungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig. KABIX GMBH entscheidet im Einzelfall und nach eigenem Ermessen, ob sie eine mündliche Bestellung akzeptieren will. KABIX GMBH bestätigt die eingehende Bestellung schriftlich; durch diese Auftragsbestätigung ist der Vertrag zwischen KABIX GMBH und dem Besteller rechtsgültig abgeschlossen bzw. zustande gekommen. In denjenigen Fällen, in denen ausnahmsweise keine Auftragsbestätigung seitens von KABIX GMBH erfolgt, kommt der Vertrag zwischen KABIX GMBH und dem Besteller mit Eingang der Bestellung bei KABIX GMBH zustande, sobald KABIX GMBH die Bestellung zur Ausführung angenommen hat. Angebote seitens von KABIX GMBH sind frei bleibend und unverbindlich. Das Gleiche gilt für Angaben in Prospekten und Katalogen von KABIX GMBH. Mündliche Erklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies von KABIX GMBH im Einzelfall ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Ohne einer ausdrücklichen anders lautenden schriftlichen Erklärung im Einzelfall beschränkt sich die Gültigkeitsdauer solcher verbindlichen Angaben bis zu deren Widerruf durch KABIX GMBH, längstens jedoch auf 2 Monate. Anderslautende Bedingungen des Bestellers (wie z.B. in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) haben in jedem Fall nur dann Gültigkeit, wenn sie von KABIX GMBH ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind. Eine Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Vorankündigung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

2. Preise:

Massgeblich sind die Preise in der jeweils gültigen Preisliste von KABIX GMBH zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) ab Werk inkl. Porto und Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer.. KABIX GMBH kann die Preisliste bzw. die darin genannten Preise jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Alle auf den Produktblättern angegebenen Preise gelten als "exklusiv Mehrwertsteuern".

3. Zahlungsbedingungen:

Es gelten für den Besteller folgende Zahlungsbedingungen : 30 Tage netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist ohne vorgängige Mahnung ab dem 31. Tag ab Rechnungsdatum ein Verzugszins in Höhe von 8% geschuldet.

 

4. Bestellungsänderungen:

Allfällige Änderungen an einer von KABIX GMBH entgegengenommenen und/oder bestätigten Bestellung sind nur gültig und verbindlich, wenn die Bestellungsänderung schriftlich vereinbart wurde. KABIX GMBH bleibt in jedem Fall berechtigt, dem Besteller den damit verbundenen administrativen Aufwand sowie die bereits geleisteten Arbeiten separat in Rechnung zu stellen.

 

5. Lieferung:

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers werden die Sendungen von KABIX GMBH transportversichert; die Kosten dafür werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Ohne besondere Weisungen des Bestellers bestimmt KABIX GMBH die Versandart und den Versandweg nach eigenem Ermessen, ohne irgendeine Gewähr für die schnellste und billigste Lieferung. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportunternehmer zu melden.

6. Liefertermine und Lieferfristen:

KABIX GMBH ist bemüht, vereinbarte Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, wobei deren Einhaltung nicht zugesichert werden kann. Sollte eine vereinbarte Lieferfrist einmal nicht eingehalten werden können, kann der Besteller daraus keinerlei Rechte und/oder Ansprüche gegenüber KABIX GMBH herleiten. Insbesondere berechtigen Verzögerungen den Besteller nicht zu einer Annahmeverweigerung und/oder zu Ersatzansprüchen für daraus entstehende Kosten und/oder zu sonstigen Schadenersatzansprüchen welcher Art auch immer. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn KABIX GMBH die Angaben, die für eine Ausführung der Bestellung notwendig sind, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Auftrag nachträglich verändert wurde.

 

7. Übergang von Nutzen und Gefahr:

Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab KABIX GMBH an den Besteller über. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die KABIX GMBH nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab KABIX GMBH vorgesehen Zeitpunkt auf den Besteller über. Ab diesem Zeitpunkt wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.

 

8. Prüfungspflicht / Mängelrüge:

Der Besteller muss die gelieferten Produkte sofort nach Erhalt prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung, unter Beifügung des Lieferscheins und/oder einer Rechnungskopie, KABIX GMBH schriftlich anzeigen. Unterlässt der Besteller dies, gelten die Produkte als genehmigt. Verdeckte Mängel müssen sofort nach Entdeckung und innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich gerügt werden andernfalls jegliche Gewährleistung/Haftung seitens von KABIX GMBH entfällt.

 

9. Eigentumsvorbehalt:

KABIX GMBH bleibt so lange Eigentümerin der gelieferten Ware, bis diese vollständig bezahlt ist. KABIX GMBH ist ermächtigt, aber nicht verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Will KABIX GMBH von ihrem diesbezüglichen Recht Gebrauch machen, ermächtigt der Besteller KABIX GMBH hiermit ausdrücklich, auf Kosten des Bestellers für jede Lieferung die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister anzumelden und alle diesbezüglichen Formalitäten vorzunehmen. Der Besteller ist in jedem Fall verpflichtet, auf seine Kosten alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der gelieferten Ware zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere das Instandhalten und die Versicherung der Ware gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser, etc. Der Besteller hat alles zu unterlassen, was den Eigentumsanspruch von KABIX GMBH an der gelieferten Ware beinträchtigen könnte. Insbesondere darf der Besteller den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei behördlicher Beschlagnahme der Ware ist KABIX GMBH unverzüglich zu benachrichtigen.

 

10. Gewährleistung / Haftung:

KABIX GMBH übernimmt für die Vollständigkeit und die zugesicherten Eigenschaften der in der Auftragsbestätigung bezeichneten Produkte folgende Gewährleistung/Haftung: Die Gewährleistung/Haftung bezieht sich einerseits darauf, dass das gelieferte Produkt keine Mängel aufweist, die nachweisbar auf schlechtes Material, fehlerhafte Konstruktion und/oder mangelhafte Verarbeitung zurückzuführen sind und wodurch das Produkt bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar wird, und andererseits auf das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften.

Zugesicherte Eigenschaften sind nur solche Eigenschaften, die in der Auftragsbestätigung und/oder in den zugehörigen Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.

                    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang von Nutzen und Gefahr gemäss Ziffer 7 hiervor. Bei den erwähnten Fristen handelt es sich um Verwirkungsfristen.

Voraussetzung für eine Gewährleistung/Haftung von KABIX GMBH ist in jedem Fall, dass (a) ein Mangel in Sinne der vorerwähnten Bestimmung vorliegt, (b) dieser Mangel anlässlich einer rechtzeitig vorgenommenen Prüfung im Sinne von Ziffer 8 hiervor erkannt wurde oder es sich um einen verdeckten Mangel handelt, (c) die Mängelrüge rechtzeitig und gemäss den Voraussetzungen von Ziffer 8 hiervor erhoben wurde, (d) die Mängelrüge innerhalb der Gewährleistungsfristbei KABIX GMBH eingeht und (e) der Besteller das mangelhafte Produkt KABIX GMBH retourniert.

                    Die Folgen der Gewährleistung/Haftung bestehen darin, dass KABIX GMBH verpflichtet ist, auf ihre Kosten mangelhafte Produkte (im Sinne der vorerwähnten Bestimmung) nach eigener Wahl entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Dies gilt auch bei fehlenden zugesicherten Eigenschaften, soweit KABIX GMBH dafür überhaupt eine Gewährleistung/Haftung übernommen hat. Ersetzte Produkte bzw. ersetzte Teile von Produkten werden Eigentum von KABIX GMBH. Andersartige Gewährleistungsansprüche wie z.B. Kaufpreisminderung, Vertragsrücktritt und/oder Schadenersatz etc. stehen dem Besteller nicht zu und werden ausdrücklich wegbedungen.

                    Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von KABIX GMBH Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Produkten vornehmen oder diese unsachgemäss behandeln.

                    Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, wie z.B. infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Einsatzbedingungen und/oder Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer und/oder elektronischer Einflüsse, sowie infolge anderer Gründe, die KABIX GMBH nicht zu vertreten hat. Höhere Gewalt schliesst Gewährleistung und Haftung ebenfalls aus.

                    Eine weitergehende Gewährleistung/Haftung ausser denen, die vorstehend genannt sind, übernimmt KABIX GMBH nicht, d.h. jegliche weitere Gewährleistung/Haftung wird ausdrücklich wegbedungen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind. Insbesondere kann KABIX GMBH unter keinem Rechtstitel in irgendeiner Weise verantwortlich und/oder haftbar gemacht werden für direkte und/oder indirekte Schäden welcher Art und gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer wie z.B. infolge Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Mängelbehebung beim Besteller, Mängelfolgen bei Dritten, etc,. wie auch für jeden anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit des gelieferten Produktes. Der vorerwähnte Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von KABIX GMBH sowie in Fällen, in denen und soweit ein derartiger Haftungsausschluss durch zwingendes Recht verboten ist.

                    Für die so genannte Produkthaftpflicht gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Produkthaftpflichtgesetzes. Die Haftung von KABIX GMBH gemäss dem Produkthaftpflichtgesetz ist jedoch beschränkt oder besteht gegebenenfalls gar nicht, wenn die von ihr herausgegebenen Produkteinformationen vom Besteller und/oder von den Endverbrauchern nicht beachtet werden. Der Besteller ist verpflichtet, sich die jeweils gültigen Informations-Unterlagen zu beschaffen und seine Kunden auf diese Produktinformationen ausdrücklich hinzuweisen.

11. Rücksendungen:

Ware, die dem Besteller gemäss Auftragsbestätigung geliefert wurde, kann nur mit Zustimmung von KABIX GMBH zurückgesandt werden. Alle Versand- und Zollkosten gehen zu Lasten des Rücksenders.

 

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand:

Das Rechtsverhältnis zwischen KABIX GMBH und dem Besteller untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Die Parteien vereinbaren als ausschliesslichen Gerichtsstand den Geschäftssitz von KABIX GMBH, Allschwil. KABIX GMBH ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen Geschäftssitz zu belangen.